Orientierungslauf in Deutschland

Geländesperren

Für die im Folgenden aufgeführten Gelände gelten bis zum genannten Ablaufdatum Geländesperren i.S. B 2.1.2 der Wettkampfbestimmungen.

Die betroffenen Gebiete dürfen von potentiellen Teilnehmern der Wettkämpfe, ihren Betreuern, Trainern usw. bis zum Ablaufdatum nicht betreten werden. Ausnahmen: Die betroffenen Gelände dürfen auf öffentlichen, geteerten Straßen durchquert werden. Betroffene Städte oder Gemeinden dürfen zu normalen Zwecken (Arbeit, Studium, Tourismus, etc.) betreten werden. Es ist jedoch untersagt, in diesen Gebieten Training mit Karten abzuhalten, an OL-Wettkämpfen teilzunehmen oder Routen zu testen.
AblaufdatumGesperrtes Gelände 
01.10.2010

Siegerland

OLG Siegerland, Ausrichter der DM Lang 2010, spricht eine Sperre für das Gelände zwischen den Orten Eisern, Eiserfeld, Siegen-Hengsbach, Siegen-Winchenbach und Siegen-Leimbach aus. Diese Sperrre gilt ab sofort bis einschließlich 1.Oktober 2010.

Geländesperre im Siegerland
28.05.2011

Rund um den Werbellinsee

TOLF Berlin, der Ausrichter der DM Mittel 2011, spricht mit sofortiger Wirkung eine Geländesperre für den folgenden Bereich aus: die Zone im Radius von 6km ab dem Ufer des Werbellinsees in Brandenburg, insbesondere zwischen den Ortslagen 16247 Joachimsthal und 16244 Altenhof.

Geländesperre am Werbellinsee
07.07.2012

Harz

Der Ausrichter der Deutschen Meisterschaften Lang und des Deutschland-Cups 1./2.10.2011 sowie der Senioren-Weltmeisterschaften 1.-7.7.2012 MTK Bad Harzburg verhängt eine Geländesperre für den Harz. Die Geländesperre bedeutet, dass nicht angemeldete Orientierungslauf-Aktivitäten im bezeichneten Gebiet untersagt sind. Eine Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von einer der drei oder von allen drei genannten Veranstaltungen führen. Ausnahmen - beispielsweise auf Trainingsgeländen - können beantragt werden. Anträge dafür können bis auf Weiteres unter der E-Mail-Adresse ski.ol@mtk1886.de gestellt werden. [mehr...]
Geländesperre im Harz


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